Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller

Abgeltungsteuer 2011

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61043-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58973-7

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Abgeltungsteuer 2011 (3. Auflage)

G. Die Abgeltungsteuer in Schaubildern

S. 169

S. 170


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Abb. 3 Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 2008

nicht steuerbar
steuerbar
Wertzuwächse = Vermögensebene
Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG:
im Privatvermögen nicht steuerbar
Gewinnanteile, z. B. Dividenden,
Ausnahmen:
Zinserträge,
Beteiligungen von 1 % oder mehr i. S. d. § 17 EStG
Stückzinsen,
private Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG (Jahresfrist)
Leistungen aus Kapital-Lebensversicherungen
keine pos. oder neg. Einnahmen aus
Kapitalvermögen sind daher
Einnahmen aus der Veräußerung von Dividenden- oder Zinsscheinen unter Zurückbehaltung der Aktien oder Schuldverschreibungen,




Kapitalrückzahlungen,
Wertminderung des Kapitals,
Werterhöhung des Kapitals,
Einnahmen aus der Veräußerung der Kapitalanlage,
Einnahmen aus Termingeschäften, Risiko-Zertifikaten
Einnahmen aus der Veräußerung von finanzinnovativen Schuldverschreibungen (z. B. Zerobonds, Floater, Stipped Bonds, Garantiezertifikaten, Down-Rating Anleihen),
Einnahmen aus in- und ausländischen Investmentfondsanteilen


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Abb. 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen ab 2009

nicht steuerbar
steuerbar
Wertzuwächse = Vermögensebene
Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG
sind im Privatvermögen nicht steuerbar bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, z. B. Schmuck, Antiquitäten,...