Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 82 Vorsteuerberichtigung, § 15a UStG
Einleitung
Anwendungsfälle
Grundstücke: Übergang von steuerfreier zu steuerpflichtiger Verwendung (Option); Verwendung von Wirtschaftsgütern für vorsteuerschädliche/vorsteuerunschädliche Tätigkeiten; Veräußerung/Entnahme; Sonderfall Pkw (§ 15a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, b, Abs. 4 Satz 2 UStG)
Hauptteil
Prüfungsschema
Wirtschaftsgut i. S. des § 15a UStG
alle Wirtschaftsgüter, die über mehrere Kalenderjahre verwendet werden (in der Regel Anlagevermögen); nachträgliche AK/HK, § 15a Abs. 3 Nr. 1 UStG
Änderung der Verhältnisse (vorsteuerrelevante Nutzungsänderung) gegenüber Erstjahr der Verwendung
höherer/niedrigerer Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2, 3 UStG) als nach Verhältnissen im Erstjahr; Beurteilung jeden KalenderjahresBerichtigungszeitraum
5 Jahre; Grundstücke 10 Jahre (Hinweis auf kürzere Nutzungsdauer, § 5a Abs. 2 Satz 2, 3 UStG)
Durchführung der Berichtigung
Berichtigung des Vorsteuerabzugs entsprechend vom Erstjahr (= Jahr erstmaligen Vorsteuerabzugs) abweichender Verwendung, § 15a Abs. 1 UStG. Korrektur grds. für jedes Jahr des Berichtigungszeitraums
Vereinfachungsregelungen, § 44 UStDV:
Vorsteuer insgesamt ≤ 1 000 €: keine Berichtigung, § 44 Abs. 1 UStDV (beachte § 15a Abs. 3 UStG, selbständige 1 000 €-Grenze bei nachträglichen AK/HK)
Änderung der Verhältnisse < 10 % (Betrag ≤ 1 000 €): keine Berichtigun...