Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 80 Unternehmer, § 2 UStG
Einleitung
USt unterliegen Umsätze von Unternehmern im Rahmen ihres Unternehmens; Definition § 2 UStG
Hauptteil
Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 UStG
Unternehmerfähigkeit besitzen natürliche Personen; juristische Personen (AG, GmbH), Personenvereinigungen des bürgerlichen Rechts (OHG, KG, GbR)
Selbständigkeit – Abgrenzung § 2 Abs. 2 UStG (eigene Rechnung, eigene Verantwortung):
Nr. 1/natürliche Personen, nicht bei Eingliederung in ein Unternehmen/Weisungsgebundenheit
Nr. 2/juristische Personen, Eingliederung in Organschaft (finanzielle > 50 % Beteiligungsbesitz)/organisatorische (Geschäftsführung)/wirtschaftliche (Ergänzung wirtschaftlicher Tätigkeit) Eingliederung => Umsätze Organgesellschaft werden Organträger zugeordnet (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); innerhalb Organschaft – Innenumsätze.
Beispiel Betriebsaufspaltung: Organträger = Besitzgesellschaft, Organgesellschaft = Betriebsgesellschaft
gewerbliche/berufliche Tätigkeit/nachhaltige Tätigkeit (Leisten, Dulden, Unterlassen), zur Erzielung von Einnahmen (Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG). Nachhaltigkeit: Tätigkeit wird auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt (Kriterien z. B. mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, Wiederholungsabsicht unter Ausnutz...