Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 79 Unentgeltliche Wertabgaben
Einleitung
Ergänzungs-, Untertatbestände der Lieferung/sonstigen Leistung
Ziel: gleichmäßige Belastung Privatverbrauch Unternehmer und Endverbrauch Abnehmer. Erfassung geschaffener Mehrwert des Unternehmers
Anpassung deutsches USt-Recht an EU-Recht (6. EG-Richtlinie bzw. MwStSystRL): Erfassung einer Entnahme/privaten Verwendung, wenn im unternehmerischen Bereich (zumindest teilweiser) Vorsteuerabzug möglich war
Beispiel: private Verwendung/Entnahme eines von Nichtunternehmer erworbenen Pkw – keine Umsatzbesteuerung unentgeltlicher Wertabgabe
Hauptteil
Tatbestände unentgeltlicher Wertabgaben
Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen für Zwecke außerhalb des Unternehmens, § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG
Sachzuwendung an Arbeitnehmer, § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG
unentgeltliche Zuwendungen für Zwecke des Unternehmens (Sachspenden, Preisausschreiben, Verlosung …), § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG
außerunternehmerische Verwendung, § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG
unentgeltliche sonstige Leistungen für Zwecke außerhalb des Unternehmens, § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, unentgeltliche Lieferungen/Leistungen werden Umsätzen gegen Entgelt gleichgestellt, damit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nicht unternehmerischem Vermögen erforderlich (Abweichung vom Ertragsteuerrecht möglich, Zuordnung durch Unternehmer entscheidend, unterneh...