Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 32 Rechnungsabgrenzungsposten in Handelsrecht und Steuerrecht
Einleitung
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (= Aufwand und Ertrag sind im Jahr ihrer Entstehung zu erfassen, unabhängig von Zahlungszeitpunkt)
RAP dienen der perioden-, sachgerechten Zuordnung bestimmter Einnahmen oder Ausgaben
Hauptteil
Grundlagen
transitorische Posten: Einnahmen/Ausgaben erfolgen vor dem Jahr der Berücksichtigung als Ertrag/Aufwand
antizipative Posten: Einnahmen/Ausgaben erfolgen im Jahr nach der Berücksichtigung als Ertrag/Aufwand; Fälle der sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten
aktive/passive RAP im Steuerrecht
in der Steuerbilanz sind Rechnungsabgrenzungsposten u. a. zu bilden
für die als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen (§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG) sowie
für Zölle und Verbrauchsteuern, die nicht zu den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens gehören (§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG)
Bilanzierungsgebot nach Handelsrecht gilt auch für das Steuerrecht (§ 5 Abs. 5 Satz 1 EStG)
Aktivierungswahlrechte im Handelsrecht werden zu Aktivierungsgeboten im Steuerrecht (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG), z. B. Aktivierung Disagio
aktive/passive RAP im Handelsrecht (vgl. § 250 HGB)
Bilanzierungsgebot: RAP für Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlusss...