Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 23 Das Eigenkapital in der Bilanz
Einleitung
Eigenkapital als Differenz von Vermögen und Schulden der Kaufleute (Betriebsvermögen i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG)
Wesentlicher Bestandteil der Bilanz (§§ 247 Abs. 1, 272 HGB)
Aufgrund des Vorhandenseins von stillen Reserven stimmt das buchmäßige Eigenkapital häufig nicht mit dem tatsächlichen Eigenkapital überein. Ein Ausweis des Eigenkapitals auf der Aktivseite führt somit nicht zwangsläufig zu einer Überschuldung.
Hauptteil
Eigenkapital in der Bilanz der Einzelkaufleute
Saldo aus Vorträgen früherer Jahre sowie Einlagen, Entnahmen und Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres
Aufgliederung der Position (beispielsweise in Einlagen, Entnahmen, GuV-Konto) ist nicht vorgeschrieben jedoch sinnvoll, um Gewinn aus Steuerbilanz nach Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln (BV Ende abzüglich BV Ende Vorjahr zuzüglich Entnahmen abzüglich Einlagen)
Eigenkapital entspricht Betriebsvermögen i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG
Eigenkapital in der Bilanz der Kapitalgesellschaften
Gesetzlich vorgeschriebene Gliederung (§ 266 Abs. 3 HGB)
Gezeichnetes Kapital: Haftkapital der Gesellschaft (Grundkapital der AG, Stammkapital der GmbH; § 272 Abs. 1 HGB)
Kapitalrücklagen: Die Nennbeträge übersteigende sowie sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter (§ 272 Abs. 2 HGB)
Gewinnrücklagen: B...