Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 22 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
Einleitung
Bilanzberichtigung:Ersatz eines falschen durch einen richtigen Bilanzansatz (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG)
Bilanzänderung:Ersatz eines zulässigen Bilanzansatz durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz (bei Vorliegen von Bewertungswahlrechten ), § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG
Hauptteil
Bilanzberichtigung
Voraussetzung: Wertansatz für Wirtschaftsgut in der Bilanz ist unrichtig (= verstößt gegen Vorschriften des EStG, HGB oder die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
Grundsatz für die Berichtigung: Unrichtiger Bilanzansatz ist bis zur Fehlerquelle zu berichtigen, sofern nicht Bestandskraft oder Verjährung des betreffenden Steuerbescheides eingetreten ist; Fälle: Steuerfestsetzung ist noch nicht erfolgt, Steuerfestsetzung steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder ist insoweit vorläufig, Änderungsmöglichkeiten bestandskräftiger Bescheide vorhanden (§§ 172 ff. AO, insbes. neue Tatsachen nach § 173 AO). Bilanzberichtigung ohne Auswirkung auf die Höhe veranlagter Steuer (erfolgsneutrale Bilanzberichtigung) auch bei Bestandskraft der betreffenden Steuerfestsetzungen möglich (z. B. erfolgsneutrale Ausbuchung eines unbebauten Grundstücks des Privatvermögens bei zu Unrecht erfolgter Bilanzierung)
grds. Wahlrecht (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG); be...