Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberste FinBeh der Länder 19.08.2011 , KSR 11/2011 S. 12

Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Erhält jemand mehrere Vermögensvorteile von derselben Person, gebietet § 14 ErbStG eine Zusammenrechnung aller Erwerbe, sofern diese innerhalb eines Zehnjahreszeitraums stattfinden. Im Umkehrschluss heißt dies, dass Erwerbe, die außerhalb der Zehnjahresfrist vorkommen, außer Betracht bleiben. Bei Erwerben durch gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage, für die die Steuer nach dem entstanden ist, ist die Bereicherung des Bedachten nach den gleich lautenden Erlassen v. (BStBl 2011 I S. 562) zu ermitteln (neue Rechtslage). Wie die Zusammenrechnung solcher Erwerbe mit nachfolgenden Erwerben innerhalb von zehn Jahren nach § 14 ErbStG zu erfolgen hat, regeln nun die Erlasse v. .

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen