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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Die OFD Frankfurt a. M. weist darauf hin, dass Änderungen von Versorgungsverträgen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung geschlossenen werden, schriftlich zu belegen sind. Mündliche oder konkludente Vereinbarungen können steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn der BFH in seinem Urteil v. - X R 13/09 (BStBl 2011 II S. 641) nur von Einschränkungen einer Rentenverpflichtung gesprochen hatte, sind nach Auffassung des BMF aufgrund des Urteils nachträgliche Einschränkungen aller Versorgungsverpflichtungen, also auch dauernder Lasten, schriftlich zu dokumentieren (Schreiben v. - IV C 3 - S 2221/09/10031). Das BFH-Urteil ist am in Heft 13 des BStBl veröffentlicht worden. Das geänderte Formerfordernis gilt daher für alle nach dem vorgenommenen Vertragsänderungen.