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KSR Nr. 11 vom Seite 10

E-Bilanz: Das Anwendungsschreiben zu § 5b EStG

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Dr. Jan Chr. Schuman

Das BMF hat die Anwendungsregelungen für die sog. E-Bilanz nach § 5b EStG bekannt gegeben. Neben einer generellen Nichtbeanstandungsregelung enthält das Schreiben Ausführungen zu besonderen Anwendungsbereichen der elektronischen Übermittlungspflicht und stellt die technischen Grundlagen des neuen Verfahrens dar. Gleichzeitig werden hiermit auch die einschlägigen Taxonomien bestimmt.

Allgemeines

§ 5b EStG wurde 2008 durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (BGBl 2008 I S. 2850) in das EStG eingefügt. Die Regelung flankiert die mit diesem Gesetz unter dem Motto „Elektronik statt Papier” ergriffene Maßnahme der elektronischen Übermittlungspflicht für unternehmerische Steuererklärungen (z. B. nach § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO). Die elektronische Übermittlungspflicht für den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist damit ein Baustein zur vollelektronischen, medienbruchfreien und damit kostengünstigen Unternehmenssteuererklärung.

Technische Grundlagen

Die Finanzverwaltung hat sich bereits mit (IV C 6 - S 2133 b/0, BStBl 2010 I S. 47) auf das Datenformat XBRL (=eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard festgelegt. XBRL ist ein weltweiter freier Standard für den elektronischen ...

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