Zur Änderung von Steuerbescheiden bei Verwendung von Steuererklärungssoftware
Leitsatz
Wie das Verschulden eines steuerlichen Beraters müssen Steuerpflichtige sich das Verschulden derjenigen Personen zurechnen
lassen, die eine von ihnen gekaufte und verwendete Steuererklärungssoftware konzipiert und in den Handel gebracht haben, wenn
die von der Fremdfirma konzipierte Steuererklärungssoftware beim Ausfüllen der Anlage Kind nicht sicherstellt, dass auch die
entsprechende Frage nach Kinderbetreuungskosten und die entsprechenden Erläuterungen dargeboten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 583 Nr. 9 EFG 2012 S. 15 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2011 S. 3508 Ubg 2012 S. 418 Nr. 6 DAAAD-94266
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2011 - 3 K 2674/10
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