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StuB 20/2011 S. 806

Keine Ergänzung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers bei Muster-Gründung

Die Anmeldung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers zum Register darf nicht mit dem Zusatz verbunden werden, er sei einzelvertretungsberechtigt, wenn die GmbH nach der Mustersatzung im vereinfachten Verfahren gegründet werden soll. Im Streitfall meldete der (alleinige) Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH 2009 zur Eintragung in das Handelsregister an. Die Anmeldung enthielt als Zusatz zur Muster-Vertretungsregelung den Satz: „Ich bin einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.” Das Registergericht hat diese Ergänzung, obwohl den konkreten Zustand zutreffend beschreibend, zu Recht beanstandet. Bei der Anmeldung ist die für die Geschäftsführer generell bestehende Vertretungsbefugnis (allgemeine bzw. abstrakte Vertretungsregelung) anz...

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