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StuB Nr. 20 vom Seite 791

Grundlagen zu REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

Auswirkungen aus der EU-Verordnung

WP/StB Susanne Kolb, , WP/StB Barbara Weimert und und Dipl.-Kfm. Lars Bauschus

Die Europäische Union hat mit der REACH-Verordnung das europäische Chemikalienrecht harmonisiert. Um weiterhin Alt- und Neustoffe produzieren oder in Verkehr bringen zu dürfen, müssen sich die betroffenen Unternehmen mit den hieraus resultierenden Änderungen und Neuerungen befassen. Der Übergang auf die neuen Vorschriften erfolgt schrittweise nach einem bis zum Jahr 2018 andauernden Zeitplan. Im Vordergrund stehen insbesondere eine stärkere Verpflichtung und ein geeignetes Risikomanagement der Industrie für eine für Mensch und Umwelt unschädliche Verwendung chemischer Produkte.

Kernfragen
  • Welche Pflichten ergeben sich aus der REACH-VO?

  • Welche Kosten lassen sich unterscheiden?

  • Welche Bedeutung haben Studienberichte im Rahmen von REACH?

I. Problemstellung

Bei REACH handelt es sich um die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom (im Folgenden „REACH-VO”), die am in Kraft getreten ist . Dabei steht REACH für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Ziel der unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Verordnung ist die Harmonisier...

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Grundlagen zu REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

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