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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 50/10 EFG 2012 S. 525 Nr. 6

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeld: Selbst organisierte Vorbereitung auf Aufnahmeprüfung als Berufsausbildung

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

  2. Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen vor, sind an die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung und deren Nachweis strenge Anforderungen zu stellen. Zweifel gehen zu Lasten des Kindergeldberechtigten.

  3. Die zweieinhalbjährige selbst organisierte Vorbereitung auf eine möglicherweise ins Auge gefasste Aufnahmeprüfung für ein Musikstudium bzw. Berufsfachschule für Musik kann - jedenfalls nach den Besonderheiten des Streitfalls - nicht als Berufsausbildung angesehen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 218 Nr. 4
EFG 2012 S. 525 Nr. 6
GAAAD-94012

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.07.2011 - 9 K 50/10

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