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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 306/04

Gesetze: EStG 2000 § 11EStG 2000 § 20 Abs. 1 Nr. 1 DBA FRA Art. 9 DBA FRA Art. 20 AO § 90 Abs. 2 S. 1

Zeitpunkt der Besteuerung einer Gewinnausschüttung einer französischen SARL

Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft

Leitsatz

1. Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist der Zufluss eines Vermögensvorteils aus einer Gewinnausschüttung nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto, sondern bereits im Zeitpunkt der eindeutig, unbestrittenen und fälligen Forderung gegen die zahlungsfähige Gesellschaft anzunehmen.

2. Mehrere Minderheitsgesellschafter können eine Gesellschaft dadurch beherrschen, dass sie gleichgerichtete Interessen verfolgen. Hiervon kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn die Gesellschafter einstimmig über die Ausschüttung von Dividenden entscheiden. Denn diese werde allen Minderheitsgesellschafter zeit- und – gemessen an ihren Beteiligungen – inhaltsgleich gewährt.

3. Es ist solange von der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft auszugehen, so lange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist. Ob der Gesellschaft für die Gewinnauschüttung eigene Mittel zur Verfügung stehen oder diese durch Kreditaufnahme beschafft werden müssen, ist ohne Bedeutung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-93986

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.2009 - 2 K 306/04

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