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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Anspruch ausländischer Unternehmer auf Erteilung einer Steuernummer

Der öffentlich-rechtliche Anspruch eines Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer ergibt sich laut einem aktuellen Urteil des FG Sachsen-Anhalt mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG und richtet sich an alle Unternehmer i. S. von § 2 UStG, also auch an Unternehmer mit Sitz im Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet. Dies gilt auch für juristische Personen.

Unter welchen Voraussetzungen haben ausländische Unternehmer Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke? Gelten für juristische Personen aus Drittländern andere Regeln als für inländische juristische Personen? Diese Fragen muss der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen beantworten.

Der öffentlich-rechtliche Anspruch eines Unternehmers auf die Erteilung einer Steuernummer ergibt sich nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt mittelbar aus § 14 UStG. Danach muss eine Rechnung die vom Finanzamt erteilte Steuernummer enthalten oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Andernfalls kann der Leistungsempfänger nach § 15 UStG keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. Daraus folgt für die Finanzrichter: Alle Unternehmer haben ein...

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