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NWB Nr. 43 vom Seite 3597

Elektronische Lohnsteuerkarte bringt Änderungen für Steuerzahler

[i]2011 extra Mitteilung an das Finanzamt Steuerpflichtige Arbeitnehmer, die noch im laufenden Jahr heiraten, Nachwuchs bekommen oder aus der Kirche austreten, müssen dies 2011 letztmals ihrem Finanzamt extra mitteilen, damit ihr Arbeitgeber dies beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in ihrer Pressemitteilung v. hin. [i]Ab 2012 reicht Meldung an die Meldebehörde Ab 2012 reicht eine Mitteilung bei der Meldebehörde. Diese gibt die melderechtlichen Änderungen dann an die Finanzverwaltung weiter. Für 2011 gilt noch eine Übergangsregelung, bei der die Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug die Daten berücksichtigen, die für ihre Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte [i]Übergangsregelung für 2011 beim Lohnsteuerabzug 2010 eingetragen sind. Stimmen diese Daten nicht mehr, ist für die Meldung von Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Kalenderjahr 2011 ausschließlich noch das Finanzamt zuständig. Für das Jahr 2011 hatten Arbeitnehmer keine neue Papier-Lohnsteuerkarte mehr erhalten.

[i]Ab 2012 vereinfachtes Verfahren durch ELStAM Abhängig beschäftigte Steuerzahler müssen dank ELStAM ihren Arbeitgebern mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch ihr Geburtsdatum und ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen und angeben, ob sie einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung nachgehen....

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