NWB Nr. 43 vom Seite 3577

ELSTER, ELStAM, E-Bilanz

Susanne Stillers | Stellv. verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Vor - und Nachteile von elektronischen Verfahren

Mit über 1 Mio. elektronisch abgegebenen Steuererklärungen platziert sich Baden-Württemberg im Ländervergleich auf dem Spitzenplatz unter den Flächenländern. Die sog. „ELSTER-Quote” ist in Baden-Württemberg in den letzten sechs Jahren um über 25 Prozentpunkte angewachsen und beträgt heute 33 %, verkündete Finanzminister Nils Schmid am in Stuttgart. Wer seine Steuererklärung elektronisch abgebe, könne mit einer schnelleren Steuererstattung rechnen und habe auch sonst viele Vorteile. Belege und Bescheinigungen müssten beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden. Soweit bereits im Vorjahr ELSTER genutzt wurde, könnten darüber hinaus sämtliche Vorjahresdaten übernommen werden. Durch den Wegfall der Dateneingabe beim Finanzamt würden Übertragungsfehler vermieden und die Bearbeitungszeiten verkürzt.

Ein weiteres elektronisches Verfahren macht jetzt auf sich aufmerksam (siehe S. 3597). So werden 41 Mio. Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) angeschrieben. Ab dem kommenden Jahr gilt: Arbeitnehmer teilen melderechtliche Daten wie Hochzeit, Nachwuchs, Kirchenein- und -austritt der Meldebehörde der Heimatgemeinde mit, diese gibt die Daten an die Finanzbehörde weiter. Arbeitgeber können die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten dann bei der Finanzverwaltung abrufen. Die Berücksichtigung antragsabhängiger Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren 2012 setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2012 einen entsprechenden Lohnsteuerermäßigungsantrag stellt. Eine Ausnahme gilt für Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge, die bereits in der ELStAM-Datenbank gespeichert sind. Soweit dem Arbeitnehmer keine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 ausgestellt wird, erhält er grds. erst durch die Lohnabrechnung seines Arbeitgebers Kenntnis davon, dass das Finanzamt seinem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag vollumfänglich entsprochen hat. Auf Antrag des Arbeitnehmers können ihm die jeweils aktuellen ELStAM ausgedruckt und zugesandt werden. Mit Beginn des elektronischen Verfahrens soll der Arbeitnehmer aber auch über das ElsterOnline-Portal die für ihn gespeicherten ELStAM einsehen können.

Von einem weiteren elektronischen Verfahren, der E-Bilanz, sind rund 1,35 Mio. steuerpflichtige Unternehmen betroffen. Das BMF hat das finale Anwendungsschreiben am und einen Frage-Antwort-Katalog im Oktober 2011 dazu veröffentlicht. Neben den besagten Übergangsregelungen und Härtefallklauseln enthält das Schreiben jedoch durchaus noch interpretationsbedürftige Formulierungen, wie Koch auf S. 3598 aufzeigt. So darf ein Unternehmen, das eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung ableiten kann, alternativ die Auffangposition nutzen. Wie weit die Interpretation des Begriffs „Ableitbarkeit” geht und ob die Auffangpositionen auch nach einem mittelfristigen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren noch benutzt werden dürfen, bleibt aber bisher offen.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 3577
NWB KAAAD-93808