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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 102/11

Gesetze: FGO § 114, FGO § 102, ZPO § 920, AO § 251, AO § 254, AO § 256, InsO § 6, InsO § 7, InsO § 14, InsO § 16, InsO § 17

Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag des Finanzamtes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

Ein auf den Insolvenzeröffnungsantrag des Finanzamtes gerichteter Anordnungsanspruch gemäß § 114 Abs. 3 FGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO setzt voraus, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass das Finanzamt mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als eine in das pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellte Vollstreckungsmaßnahme ermessensfehlerhaft gehandelt hat.

Fundstelle(n):
NAAAD-93619

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 18.08.2011 - 6 V 102/11

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