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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 11 V 1620/11 A (E)

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69

Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Ausdehnung der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz

  1. Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der nachträgliche Schuldzinsenabzug für die nach Abzug des Veräußerungserlöses verbleibenden Darlehen zu versagen ist, die zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgenommen worden sind.

  2. Die Ausdehnung der Steuerbarkeit von privaten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken durch die Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre dürfte insoweit eine Gleichbehandlung mit den Gewinneinkünften gebieten.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1374 Nr. 22
DAAAD-93576

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 18.07.2011 - 11 V 1620/11 A (E)

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