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StuB 19/2011 S. 767

Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch Indizien-Gesamtschau

Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners liegt vor, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie wird gesetzlich vermutet, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 InsO). Dabei kann eine Zahlungseinstellung aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer Beweisanzeichen gefolgert werden. Sind solche Indizien vorhanden, müssen weder die genaue Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten noch eine Unterdeckung von mindestens 10 % festgestellt werden. Im vorliegenden Fall macht der Insolvenzverwalter gegen das beklagte Land im Weg der Insolvenzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) einen Anspruch auf Rückerstattung der vom Schuldner bezahlten Steuern i. H. von rund 280.000 € zur Insolvenzmasse geltend. Das Berufungsgericht, an das die Sache ...

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