StuB Nr. 19 vom Seite 3

ELStAM-Verfahren

Ab dem soll der Lohnsteuerabzug mit der elektronischen Lohnsteuerkarte durchgeführt werden (ELStAM-Verfahren) – die Lohnsteuerkarte in Papier entfällt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht dies mit eine Reihe wichtiger Änderungen einher. Die hier gebotene Übersicht der Finanzverwaltung soll als roter Faden zur Bewältigung eventuell auftauchender Probleme dienen.

Was bedeutet ELStAM?

ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte standen:

  • Steuerklasse,

  • Faktor (bei Steuerklasse IV),

  • Kirchensteuermerkmal,

  • Kirchensteuermerkmal des Ehegatten,

  • Zahl der Kinderfreibeträge,

  • Frei- und Hinzurechnungsbetrag.

Die erstmalig gebildeten ELStAM werden dem Arbeitnehmer im Herbst 2011, also vor Beginn des elektronischen Verfahrens, im Rahmen eines gesonderten Anschreibens durch sein FA mitgeteilt. Alle künftigen Änderungen der ELStAM sind aus der Lohnabrechnung des Arbeitgebers ersichtlich. Ferner können sie beim FA angefragt sowie über das ELSTEROnline-Portal eingesehen werden.

FAQ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dieses Dokument enthält Fragen und Antworten für zwei Zielgruppen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zielgruppe der Arbeitgeber adressiert dabei insbesondere die Arbeitgeber, die ihre Lohnbuchhaltung selbst führen, aber keine eigene Abteilung dafür haben. Die Liste enthält insofern nur Fragen, für die ein allgemeines Interesse unterstellt wird, nicht aber Spezialfragen.

Die FAQ-Liste wird kontinuierlich angepasst und erweitert. Es ist vorgesehen, zu Beginn eines jeden Quartals das aktualisierte Dokument der OFD Karlsruhe zur Verfügung zu stellen. Jede Frage ist daher einzeln versioniert. Bitte beachten Sie, dass nur Antworten, die den Status „qualitätsgesichert” haben, zur Veröffentlichung freigegeben sind. Die Qualitätssicherung erfolgt durch das BMF.

Hinweis

Im (Az.: IV C 5 – S 2378/11/10002 NWB JAAAD-90421) hat sich das BMF zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen 2012 durch den Arbeitgeber geäußert und gibt die Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2012 bekannt.

Wo befindet sich die Arbeitshilfe?

Die FAQ-Liste ist unter dem Link „Arbeitshilfen” auf der Startseite der NWB Datenbank eingeordnet. Klicken Sie diesen an und öffnen Sie in einem zweiten Schritt die „Checklisten und Übersichten” auf der rechten Seite der Waage. In der nun aufgezeigten Ergebnisliste finden Sie auch die Übersicht zu ELStAM (die Ergebnisse sind alphabetisch geordnet). Noch einfacher erhalten Sie das Dokument, indem Sie die DokIDNWB UAAAD-88233 in das Suchfenster der NWB Datenbank eingegeben.

Fundstelle(n):
StuB 19/2011 Seite 3
NWB TAAAD-93335