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StuB Nr. 19 vom Seite 729

Fortbestehenshypothese und Insolvenzprophylaxe

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Gesamtwirtschaftliches Szenario

Unternehmenspleiten sind politisch unerwünscht, ab einer gewissen Unternehmensgröße lösen sie jede Menge rechtliche Aktivitäten aus, persönliche Lebensschicksale stehen auf der Kippe, Gläubigern drohen Verluste, die ihre eigene Existenz gefährden etc. etc. Auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung versucht der Gesetzgeber, dieser unerwünschten Begleiterscheinung des kapitalistischen Wirtschaftssystems beizukommen durch

  • die Aufforderung an den bilanzierenden Kaufmann, über die Berechtigung zur Bilanzierung auf der Grundlage der Fortbestehenshypothese nachzudenken (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB);

  • die Einvernahme des Abschlussprüfers als ein wichtiger Helfershelfer bei der Insolvenzprophylaxe.

Das Thema taucht in der Diskussion eigentlich immer dann auf, wenn größere Unternehmenspleiten die Öffentlichkeit bewegen oder gar gesamtwirtschaftliche Krisen mit den entsprechenden Pleiten die Frage auslösen, warum eigentlich bei der Abschlusserstellung für das letzte Jahr vor der Insolvenz das Management noch nicht entsprechend berichtet hat und erst recht der Abschlussprüfer seiner Aufgabenstellung nicht nachgekommen ist. Dabei...

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