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FG Köln Beschluss v. - 2 V 2821/08 EFG 2011 S. 2124 Nr. 24

Gesetze: VO (EG) Nr. 1798/2003 Zusammenarbeits-VO Art 40 VO (EG) Nr. 1798/2003 Zusammenarbeits-VO Art 41 AO§ 117 Abs 2 AO§ 30 Abs 4 Nr 2 BGB § 1004 VO (EG) Nr. 1798/2003 (Zusammenarbeits-VO) Art 5

Abgabenordnung:

Auskunftserteilung an lettische Steuerverwaltung

Leitsatz

1) Die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betreffen, ist ermessensfehlerfrei, wenn eine Geheimhaltung durch die ausländischen Finanzbehörden rechtlich und tatsächlich gewährleistet ist.

2) Art. 40 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1798/2003 (Zusammenarbeits-VO) steht einer Auskunftserteilung an die lettische Steuerverwaltung nicht schon deswegen entgegen, weil Lettland im Rahmen der weltweiten Einstufung der Organisation "Transparency International" lediglich Rang 51 einnimmt.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2124 Nr. 24
FAAAD-93318

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 24.09.2008 - 2 V 2821/08

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