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FG Rheinland-Pfalz 22.06.2011 2 K 1885/10, KSR 10/2011 S. 12

Aufwendungen für den Schulweg der Kinder

Fahrtaufwendungen von Eltern, die ihr Kind zur Schule bringen, sind einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz zufolge weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Im Streitfall wohnte der Kläger aus dienstlichen Gründen an einem Ort ohne Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Seine Kinder wurden mit dem Auto zur Schule gebracht. Die Fahrtaufwendungen des Klägers beurteilten die Richter als nicht abzugsfähige Ausgaben für den Unterhalt der Kinder und nicht als Werbungskosten. Der notwendige Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit fehle. Denn die Kosten seien durch die Unterhaltspflicht der Eltern und nicht durch die Berufstätigkeit des Klägers bedingt. Außergewöhnliche Belastungen seien ebenfalls nicht...

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