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Teilbetriebsveräußerung bei vermieteten Grundstücken
Nach Ansicht des FG Köln ist die Annahme eines Teilbetriebs bei der Veräußerung eines fremdvermieteten Grundstücks zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, sie setzt aber voraus, dass die Vermietungstätigkeit im Rahmen des Gesamtbetriebs ein gewisses Eigenleben geführt hat und dass die Grundstücksverwaltung auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hätte.