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FG Schleswig-Holstein 01.06.2011 2 V 35/11, NWB 41/2011 S. 3427

Einkommensteuer | Besteuerung von Erstattungszinsen

Laut sind Erstattungszinsen i. S. des § 233a AO steuerbar und steuerpflichtig, auch soweit sie auf Steuern entfallen, die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Der BFH hatte 2010 zunächst entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (vgl. , BStBl 2011 II S. 503). Daraufhin hatte der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 eine klarstellende Regelung in das Gesetz aufgenommen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Hiernach unterliegen erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können jedoch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG ist...

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