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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1090

Asset Protection

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-92723 Unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken behaftet. Um zu vermeiden, dass ein unternehmerischer Fehltritt auch privat den Ruin bedeutet, müssen die Betroffenen Gegenstrategien entwickeln, die unter dem Begriff der Asset Protection zusammengefasst werden. Diese Strategien zielen auf eine Trennung des Vermögens von dem mit dem Haftungsrisiko belasteten Inhaber unter gleichzeitiger Sicherstellung seines persönlichen Zugriffs, soweit möglich. Dies geschieht üblicherweise durch den Transfer von Vermögen auf nahestehende Dritte (vor allem Familienangehörige) oder auf vom Vermögensinhaber beherrschte selbständige Rechtsträger.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

Rechtliche Grenzen der Asset Protection

[i]Nur präventive Überlegungen bieten SchutzOb eine Asset-Protection-Maßnahme ihr Ziel erreicht, hängt weiterhin davon ab, dass sie zivilrechtlich überhaupt zulässig ist. Möglich ist von vornherein nur ein präventiver Vermögensschutz. Hat sich das Risiko erst einmal realisiert, kann Asset Protection zunächst mit den Normen des Insolvenzstrafrechts (§§ 283 ff. StGB) kollidieren.

[i]Es droht die Anfechtbarkeit nach InsO oder AnfG bzw. sogar die NichtigkeitDarüber hinaus wird ein solcher Vermögenstransfer im Vorfeld einer Insolvenz nach den einschlägigen Normen der...

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