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NWB Nr. 41 vom Seite 3436

Mehr Rechtssicherheit im Internet durch „Button-Lösung”?

[i]Ziel: Verbraucherschutz vor Online-AbofallenUm Verbraucher bei Recherchen im Internet besser zu schützen, hat das Bundeskabinett am im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr die sog. Button-Lösung beschlossen. Die Änderung soll im Frühjahr 2012 in Kraft treten. S. 3437

[i]Klare Kennzeichnung von Preis, Lieferkosten und ggf. MindestlaufzeitenUnternehmen müssen alle Kosten ihres Onlineangebots klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten sind dem Nutzer vor der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen klar und verständlich anzuzeigen (§ 312g Abs. 2 BGB-E). Damit sollen vermeintlich unverbindliche Gewinnspiele, Gratis-Tipps oder Freeware (z. B. nach „kostenloser Registrierung”) als Kostenfalle entlarvt werden.

[i]Zustimmung zu Kosten über Auswahl einerWarn-SchaltflächeRechtstechnisch soll ein Vertrag im Internet nur zustande kommen, wenn der Verbraucher vor seiner Bestellung ausdrücklich durch „Knopf-Druck” (mit Maus, Tastatur oder Berührung des aktiven Bildschirms von Computer, Smartphone oder Tablet-PC) bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Die unzweideutige Botschaft einer derartigen Schaltfläch...

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