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BFH 30.06.2011 VI R 80/10, BBK 19/2011 S. 902

Arbeitslohn | Aktienoptionen nicht zwingend Entgelt für Arbeitsleistung

Geld oder geldwerte Vorteile, die wegen einer auf einem Dienstverhältnis beruhenden Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt werden, sind im Allgemeinen steuerpflichtiger Arbeitslohn . Aber: Nicht jede Zahlung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter führt zu Lohn oder Gehalt. Dies gilt selbst dann, wenn diese Zahlung in einem Anstellungsvertrag geregelt ist, so der BFH in einem aktuellen Urteil .

[i]Optionen als zusätzlicher KaufpreisIm entschiedenen Fall wurde der Kläger nach Veräußerung seiner GmbH vom Käufer als Geschäftsführer des Käufers angestellt. Der Anstellungsvertrag sah als Gegenleistung für die Geschäftsführertätigkeit neben einem laufenden Gehalt auch die Einräumung von Aktienoptionen vor. Den Vorteil aus der Ausübung dieses Aktienoptionsrechts unterwarf da...

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