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OFD Karlsruhe 25.08.2011 S 7200, NWB 40/2011 S. 3340

Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Leistungen an Vereinsmitglieder

Erbringen Vereine Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienen, ist laut Bemessungsgrundlage das vereinbarte Entgelt und in bestimmten Fällen der Mitgliedsbeitrag als pauschaliertes Sonderleistungsentgelt (vgl. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Decken die Einnahmen aus Entgelten und Mitgliedsbeiträgen nicht den Finanzbedarf, werden die Vereine von ihren Mitgliedern, von Sponsoren und von staatlichen Stellen bezuschusst. Übersteigen in diesen Fällen die vorsteuerbelasteten Kosten die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG, kommt bei Leistungen an Mitglieder und andere nahe stehende Personen eine Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG in Betracht (sog. Mindestbemessungsgrundlage). Bei Zweckbetrieben gemeinnütziger Vereine ist aus Vereinfachungsgründen die Mindestbemessun...BStBl 2002 II S. 782

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