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FG Hamburg 19.09.2011 4 V 133/11, NWB 40/2011 S. 3342

Kernbrennstoffsteuer | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes

In einer bundesweit ersten Gerichtsentscheidung hat der 4. Senat des FG Hamburg in einem Beschluss v. die Anfang des Jahres als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer – auch Brennelementesteuer genannt – in Frage gestellt und in einem Beschluss einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben. Laut Finanzgericht bestehen ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes, weil dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes zustehen dürfte. Bei der Kernbrennstoffsteuer dürfte es sich nämlich um keine, in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer handeln. Auch ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Bundesgesetzgeber eine ganz „neue” Steuer, die im Grundgesetz nicht vorgesehen sei, „erfi...

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