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OFD Münster 08.09.2011 S 2177-193-St 23-33, NWB 40/2011 S. 3338

Einkommensteuer | Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch Einräumung eines Erbbaurechts

Bei der Einräumung eines Erbbaurechts sind laut folgende Fallgestaltungen denkbar: (1) Das Erbbaurecht wird vollentgeltlich bestellt. In diesem Fall bleibt das Grundstück grds. Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken stärkt der Erbbauzins die Ertragslage des Betriebs und ist daher geeignet, ihn zu fördern. (2) Das Erbbaurecht wird auf Dauer unentgeltlich bestellt. Mit der Bestellung des Erbbaurechts gilt das Grundstück als steuerpflichtig entnommen. Im Hinblick auf die Ertraglosigkeit ist das belastete Grundstück auf Dauer nicht mehr geeignet, den Betrieb zu fördern. (3) Das Erbbaurecht wird teilentgeltlich bestellt. Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses aus außerbetrieblichen Gründen führt nicht zu einer Entnahme des ...BStBl 2011 II S. 692

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