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BGH 27.09.2011 XI ZR 182/10, NWB 40/2011 S. 3345

Kapitalanlagerecht | Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger

Anleger, deren über die Hamburger Sparkasse erworbene Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers (oder ihrer Tochtergesellschaften) weitgehend wertlos geworden sind, erhalten keinen Schadensersatz. Die Haspa hat ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten nicht verletzt. Den Anlegern waren in beiden Verfahren Inhaberschuldverschreibungen vermittelt worden, für deren Rückzahlung Lehman Brothers garantierte – im für den Anleger ungünstigsten Fall sollte er am Laufzeitende den angelegten Betrag ohne Zinsen zurückerhalten. Die Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 sei beim Angebot nicht vorhersehbar gewesen. Die Anleger seien nicht im Unklaren geblieben, bei einer Lehman-Insolvenz die Anlagesumme vollständig zu verlieren – nur stehe, so der BGH, nach den Tatsa...

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