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NWB Nr. 40 vom Seite 3389

Alles Meinungsfreiheit – neue Regeln für das „Whistle-Blowing”?

Grundsätze für das Aufdecken von Fehlverhalten im Betrieb durch Arbeitnehmer

Jörg Steinheimer und Dr. Stefan Haeder

Deutschland ist in einem Fall sog. Whistle-Blowings vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg unterlegen (EGMR, Urteil v. - 28274/08, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland). Der Beschwerdeführerin wurde eine Entschädigung für die Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte zugesprochen. Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit habe, so der EGMR, keinen sachgerechten Ausgleich zwischen der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin und dem Schutz des Rufes des Arbeitgebers gefunden.

I. Sachverhalt und deutsche Instanzenrechtsprechung

[i]Rüge und Anzeige von Mängeln der PflegestandardsDie Beschwerdeführerin war Altenpflegerin in einer Einrichtung, die von einer Betreiberin im Mehrheitsbesitz des Landes Berlin unterhalten wird. Im Jahr 2004 beanstandete sie in einem Schreiben an ihre Arbeitgeberin Arbeitsüberlastung sowie Pflege- und Dokumentationsmängel. Die Geschäftsleitung der Einrichtung wies diese Vorwürfe zurück.

Später erstattete die Pflegerin Strafanzeige gegen ihre Arbeitgeberin wegen Betrugs, das Ermittlungsverfahren wurde jedoch im Ergebnis eingestellt. Der Beschwerdeführerin wurde nach erheblichen Fehlzeiten im Jahr 2004 – etwa 90 Arbeitstage – Anfang 2005 krankheitsbedingt...

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