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Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen - Vervielfältiger (aktuelle Tabelle i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG)
Amtliche Tabelle der Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG:
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