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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 327

Beteiligung an Schiffsfonds verliert steuerlich an Attraktivität

BFH schränkt sofort abzugsfähige Kosten ein

Jens Intemann

Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist aus steuerlicher Sicht nicht zuletzt wegen der Möglichkeit, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beitritt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen zu können, attraktiv. Schiffsfonds haben mit der Möglichkeit geworben, dass die Anleger Aufwendungen für die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption, die Geschäftsbesorgung, den Prospektentwurf und die Finanzierungsvermittlung im Rahmen einer Verlustzuweisung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen können. Der BFH hat jetzt jedoch entschieden, dass solche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des vom Schiffsfonds erworbenen Schiffs gehören, so dass sie nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren sind, sondern sich nur über die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich auswirken.

I. Die Beteiligung an einem Schiffsfonds

1. Rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung eines Schiffsfonds

Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine besondere Form der Finanzierung und Unterhaltung von Seeschiffen. In der Regel wird eine GmbH & Co KG mit dem Ziel gegründet, ein oder mehrere Schiffe zu erwerben und an Dritte z...

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