Arbeitshilfe August 2012

Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG - Mustereinspruch

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Nacherhebung von Einfuhrumsatzsteuer vom (in indirekter Vertretung auftretenden) Zollanmelder (Zollanmeldung über das elektronische Datenverarbeitungssystem ATLAS), der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer geworden ist, aber mangels Verfügungsmacht über die Waren keine innergemeinschaftlichen Lieferungen veranlassen konnte.

Greift im Fall, dass der beauftragte Dritte Alleinschuldner der EUSt ist, § 3 Abs. 8 UStG ein?

Ist die Interessenlage von § 3 Abs. 8 und § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG unterschiedlich? -

Ist die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG ausgeschlossen, weil der Zollanmelder im Zeitpunkt der Einfuhr (Mai 2006) keine gültige UID-Nr. besessen hat?

Konnte der Irrtum der Zollbehörde vernünftigerweise nicht erkannt werden, weil das Umsatzsteuerrecht auf das EU-Zollrecht zurückgreift?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAD-92034