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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 10-12 | Lohnsteuer: Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. Die Richter begründen dies damit, dass der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen kann. Der BFH hat damit das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht. Bei der geplanten Reform des steuerlichen Reisekostenrechts sind aber weitere Schritte erforderlich.

Track 10 | Regelmäßige Arbeitsstätte als zentraler Begriff der Lohnsteuer

Im Bundesfinanzministerium brütet derzeit eine Kommission über einer Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Der Abschlussbericht soll im Dezember 2011 präsentiert werden. Jetzt müssen sich die Mitglieder der Projektgruppe neu orientieren. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nämlich entschieden: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Das entspricht einer Forderung der Wirtschaftsverbände. Das Reisekostenrecht wird so für Arbeitgeber erheblich vereinfacht. Komplizierte Berechnungen und Ermittlungen werden damit künftig entbehrlich.

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