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BFH 08.06.2011 XI R 37/08, NWB 39/2011 S. 3260

Umsatzsteuer | Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung

Nach dem ist die Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Anmerkung:

Kurz und bündig ist die Begründung zu dieser Anschlussentscheidung zum , C-499/09, C-501/09 und C-502/09, Bog u. a. NWB OAAAD-75602 ausgefallen. Der BFH hat sich weitgehend auf Zitate aus dem EuGH-Urteil beschränkt. Der Kläger war Betreiber von Imbissständen sowie eines Schwenkgrills und bot als Vorrichtungen zum Verzehr „vor Ort” lediglich Ablagebretter an. [i]EuGH, Urteil v. 10. 3. 2011 - Rs. C-497/09, C-501/09 und C-502/09, Bog u. a. NWB OAAAD-75602 Diese verwandeln seine begünstigten Speiselieferungen nicht in reg...

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