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BFH 20.04.2011 I R 65/05, StuB 18/2011 S. 724

Körperschaftsteuer | Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 36 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010 verfassungskonform

Nach dem (Kurzinfo StuB 2010 S. 203) ist es mit Art. 3 Abs 1 GG unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Darauf hat der Gesetzgeber § 36 KStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes vom durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) geändert. Die in § 36 Abs. 4 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010 getroffenen, in allen offenen Fällen anzuwendenden neuen Regelungen zur Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals in ein Körperschaftsteuerguthaben sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie verstoßen weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG ...

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