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OFD Magdeburg 03.08.2011 S 2248 - 15 - St 213, StuB 18/2011 S. 723

Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen

Größere Unternehmen stellen den Mitgliedern ihres Aufsichtsrats neben der Barvergütung mitunter Büroräume, Bürokräfte und Kfz zur Verfügung. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob der Wert dieser Leistungen als Aufsichtsratsvergütung i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen ist. Dazu wird folgende Auffassung vertreten:

1. Stehen die Büroräume und die Bürokräfte dem Aufsichtsratsmitglied im Gebäude des Unternehmens zur Verfügung, so kann i. d. R. angenommen werden, das eine steuerpflichtige Vergütung nicht vorliegt, sondern dass damit nur die technischen Voraussetzungen für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit geschaffen werden.

2. Werden dagegen die Büroräume und die Bürokräfte außerhalb des Gebäudes des Unternehmens und insbesondere im Zusammenhang mit der Wohnung oder den Betri...

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