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BFH 06.07.2011 VI R 35/10, StuB 18/2011 S. 723

Einkommen-/Lohnsteuer | Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bei Ausgabe einer Gratisaktie durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ungeachtet § 19a EStG anwendbar

Die bei Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer geltende Vergünstigungsvorschrift des § 19a Abs. 8 EStG 1999 schränkt den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht ein und verdrängt die Vereinfachungsregelung auch nicht (Bezug: § 19a Abs. 1 und 8, § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 1999).

Praxishinweise

Im Urteilsfall räumte eine AG bei ihrem Börsengang im Jahr 1999 den Arbeitnehmern die Möglichkeit ein, Mitarbeiteraktien zu erwerben. Bei Zeichnung von Mitarbeiteraktien erhielt der Arbeitnehmer eine Gratisaktie. Deren Wert von rd. 28 DM lag unter der im Jahr 1999 maßgeblichen Freigrenze von 50 DM nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 1999. Das FA lehnte die Anwendung von § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ab, weil die Vorschrift von § 19a Abs. 8 EStG 1999 als lex specialis verdrängt werde. Wie schon die Vorinstanz kam aber auch der BFH zu dem Ergebnis, dass § 19a EStG als eine von der Tendenz...

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