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StuB 18/2011 S. 728

Berechnung der Mindestvergütung eines Insolvenzverwalters

Bei der Berechnung der Mindestvergütung eines Insolvenzverwalters zählt eine Gebietskörperschaft (hier der Freistaat Sachsen) auch dann (nur) als eine Gläubigerin, wenn sie durch verschiedene Behörden (hier Landesjustizkasse Chemnitz und FA Schwarzenberg) mehrere Forderungen aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen angemeldet hat. Die für die Mindestvergütung maßgebliche Anzahl der Gläubiger ist rein formal zu bestimmen. Entscheidend ist, wer jeweils materiell-rechtlich Inhaber der angemeldeten Forderung ist ( NWB VAAAD-85979).

Praxishinweise

Ist der Wert der maßgeblichen Insolvenzmasse zu gering, erhält der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung. Diese beträgt 1.000 €, wenn nicht mehr als zehn Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben und erhöht sich zunäc...

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