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StuB Nr. 18 vom Seite 689

Bilanzierung von Gewährleistungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Typologie

1. Überblick

„Und das alles wie immer ohne Gewähr.” Was für die Lottozahlen gilt, verhält sich im Wirtschaftsleben genau entgegengesetzt. Hier lechzt jeder, der irgendwo für etwas bezahlen soll oder bezahlt hat, nach Gewähr. Zur bilanziellen Abbildung bedarf es deshalb einer Systematik dessen, was unter Gewähr bzw. Gewährleistungen so alles verstanden wird.

2. Eigene Schulden

2.1 Keine Bilanzierung

So bietet die griechische Regierung eine Gewähr für die Reduzierung des Budgetfehlbetrags im Jahr 2015 auf 5 % des Sozialprodukts, und die Republik Italien gibt Gewähr für Einsparungen im Budget von zwei Mrd € im nächsten Jahr. In beiden Fällen handelt es sich um eine „Gewähr” für eigene Schulden, es mangelt deshalb an rechtlicher und wirtschaftlicher Substanz mit der Aussage: „Wir kommen unseren Verpflichtungen nach” oder in die Sprache der großen und mittelständischen Wirtschaft übersetzt: „Für die Begleichung unserer durch Sondereinflüsse stark angestiegenen Lieferantenschulden können wir uneingeschränkt eine Gewähr aussprechen.” Zu bilanzieren gibt es hier für den Schuldner gar nichts, z. B. kommt eine Rückstell...

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