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FG Münster Urteil v. - 5 K 5019/06 E EFG 2011 S. 1875 Nr. 21

Gesetze: EStG § 34, EStG § 16

Gewinnermittlung

Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Belieferungsrechten und Personalübergabe

Leitsatz

1. Wenn der bisherige Unternehmer nach der Veräußerung von Belieferungsrechten, Übertragung diverser Anlagegüter und Übergabe des größeren Teils seines Personals an den Käufer weiterhin Unternehmerinitiative und -risiko trägt, liegt keine Tätigkeitsbeendigung durch den bisherigen Unternehmer vor.

2. Durch die Veräußerung eines bestimmten Kundensegments wird der Gewerbebetrieb als solcher nicht eingestellt, wenn das Geschäft mit dem anderen, nicht veräußerten Kundensegment fortgeführt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1875 Nr. 21
XAAAD-91316

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FG Münster, Urteil v. 25.11.2010 - 5 K 5019/06 E

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