Nachweis der doppelten Haushaltführung eines Alleinstehenden in zeitlicher Nähe zur Scheidung
Leitsatz
1. Eine steuerlich zu berücksichtigende doppelte Haushaltführung ist nicht gegeben, wenn etwa zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme
eine für die Wohnbedürfnisse angemessene Wohnung mit unbefristetetem Mietvertrag bezogen wird und dies zu einem Zeitpunkt,
zu dem sich mit (zeitlichem) Blick auf die spätere Scheidung die Ehe bereits in einer Krise befunden haben und die Phase des
nach dem Eherecht erforderlichen Getrenntlebens bereits begonnen haben musste. Spätestens mit der Scheidung selbst ist mit
der entsprechenden Entfremdung vom ehemaligen Ehegatten ein wesentliches Kriterium, das eine Beurteilung des Lebensmittelpunkts
in O bis dahin begründet hatte, entfallen.
2. Das gilt insbesonedere dann, wenn wesentliche Merkmale, die für die Bestimmung des Lebensmittelpunktes besondere Bedeutung
haben, nicht nachgewiesen werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 24 DStRE 2012 S. 983 Nr. 16 AAAAD-91286
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