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FG München Urteil v. - 8 K 3940/09

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 2

Erwerb eines bebauten Grundstücks in Abbruchabsicht

Leitsatz

1. Wird ein Grundstück in der Absicht erworben, es abzubrechen und das unbebaute Grundstück zum Zwecke der Bebauung in Erbpacht zu verpachten, so sind die Abbruchkosten nicht Werbungskosten bei der Zwischenvermietung im Zeitraum zwischen Erwerb und Abbruch, sondern Anschaffungskosten des unbebauten Grundes. Gleiches gilt für den Restbuchwert bei Abbruch. Bei der Zwischenvermietung kann AfA anzusetzen sein.

2. Einen Erwerb in Abbruchabsicht nimmt die Rechtsprechung indiziell an, wenn der Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Objekts erfolgt. Wird das Gebäude später abgebrochen, schließt dies die Annahme eines Erwerbs des Objekts bereits in Abbruchabsicht nicht aus. Allerdings hat das FA dann hierfür die Nachweislast.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-91282

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 10.12.2010 - 8 K 3940/09

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