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BBK Nr. 24 vom Seite 1145 Fach 8 Seite 3091

Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - Teil D

Wechsel der Gewinnermittlungsart -

von Dipl.-Finanzwirt Helmut Segebrecht, Hamburg

VI. Übergang von der Überschußrechnung zu einer anderen Gewinnermittlungsart und umgekehrt

1. Allgemeines

1.1 Keine Bindung an die Gewinnermittlungsart

Die Stpfl. sind an die bei der Betriebseröffnung bzw. bei Beginn der Berufstätigkeit gewählte Gewinnermittlungsart nicht für die ganze Dauer der Einkunftserzielung aus der Gewinnermittlungsart gebunden.

1.1.1 Verpflichtung zum Wechsel

Eine Verpflichtung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Der häufigste Fall ist der, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Buchführungspflicht erfüllt werden (§§ 140, 141 AO), so daß Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die bisher ihren Gewinn zu Recht oder zu Unrecht ( BStBl II S. 732) durch Überschußrechnung ermittelt haben, zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich verpflichtet sind. Die Verpflichtung, von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG überzugehen, berechtigt das FA zur Schätzung eines Übergangsgewinns, wenn der Stpfl. dieser Verpflichtung erkennbar nicht nachkommt (Nds. EFG 1993 S. 448; hierzu auch BFH/NV 1995 S. 467).

Für Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ergibt sich...

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Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - Teil D

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