Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 22.04.2011 15 K 14/11, NWB 38/2011 S. 3172

Gewerbesteuer | Anerkannter Bausachverständiger ist gewerbesteuerpflichtig

Ein Bausachverständiger für die Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen mit theoretischen Kenntnissen eines Meisters erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt laut keine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit aus. Die Tätigkeit des Klägers ist nicht als freier Beruf zu qualifizieren. Zum einen ist die Tätigkeit eines Bausachverständigen kein Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 2 EStG. Zum anderen ist sie auch keinem Katalogberuf ähnlich. Als ähnliche Berufe kämen vorliegend die Tätigkeiten als Ingenieur und Architekt in Betracht. Die Ähnlichkeit der Tätigkeit des Klägers mit der eines Ingenieurs scheitert daran, dass er sich keinesfalls in den verschiedenen Kernbereichen des Ingenieurstudiums gleichwertige Kenntnisse im Vergleich zu einem Ingeni...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen